Inhalt

Eheschließung

Sie möchten heiraten - was ist zu tun?

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selber kann dann später vor jedem beliebigen Standesamt in Deutschland vorgenommen werden.

  • Sie wohnen beide mit Hauptwohnsitz in unserem Amtsbereich
  • sind beide deutsche Staatsangehörige
  • waren beide noch nicht verheiratet
  • haben keine Kinder
  • und sind beide in unserem Amtsbereich geboren

dann brauchen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, melden Sie sich zunächst beim Standesamt. Wir informieren Sie dann persönlich darüber, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen, und wo Sie diese gegebenenfalls erhalten.

Für die Anmeldung zur Eheschließung lassen Sie sich von uns einen Termin geben, damit Sie und andere nicht unnötig lange warten müssen. 

Sie haben auch die Möglichkeit online einen Termin zu buchen.

zur Online-Terminvergabe