Bauleitplanung / Bauplanungsrecht
Mit Beteiligungsverfahren werden die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens einer Bauleitplanung benannt, in denen die Öffentlichkeit allgemein sowie Betroffene, Träger öffentlicher Belange (TöB), Nachbargemeinden usw. im Besonderen über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Gemäß § 5 dem Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
(Quelle: Wikipedia)
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitpläne sind von den Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan.
Rechtskräftige Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Satzungen nach § 34 BauGB der Gemeinden des Amtes Stralendorf sind auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, einsehbar.
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Zu laufenden Planverfahren werden dort Vorentwurfs- und Entwurfsunterlagen, gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, während der vorab im Amtsblatt Stralendorf bekanntgemachten Auslegungszeiten, veröffentlicht.
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Bau- und Planungsportal MV: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte