Information Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2026
Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat im Januar 2026 mit der Durchführung der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus begonnen. Beim Mikrozensus handelt es sich um die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Zur Ermittlung der erforderlichen Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen sowie sozialen Situation der Haushalte werden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 11.000 Befragungen durchgeführt.
Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, ausgewählt wurde. Die ausgewählten Haushalte werden bis zu vier Mal zum Mikrozensus befragt. Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Zur Durchführung wird das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern von ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten (Interviewer/-innen) unterstützt. Diese kündigen sich durch ein Schreiben an. Bitte beachten Sie, dass der Name und die Anschrift des auskunftspflichtigen Haushaltes händisch im Rahmen der Erstbegehung der zu befragenden Gebäude eingetragen wird. Die ausgewählten Haushalte haben die Möglichkeit Ihre Angaben telefonisch beim Erhebungsbeauftragten sowie online, telefonisch oder auf dem Papier beim Statistischen Amt abzugeben.
Die Rechtsgrundlage für die Haushaltsbefragung ergibt sich aus dem Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826).