Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleitung
Gemäß § 46 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern rückt die nächste gewählte Person nach, soweit ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode verstirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.
Auf Grund des Rücktritts vom Wahlehrenamt als Gemeindevertreter/in geht folgender Sitz der Gemeindevertretung auf den/die Nachrücker/in des jeweiligen Wahlvorschlages über:
Gemeinde Pampow
Der Sitz der Frau Juliane Deichmann geht auf den Nachrücker des Wahlvorschlages „Bündnis für Pampow“ Herrn Stefan Gierke über.
Stralendorf, den 03.03.2026
gez. J. Kohlhaus
Gemeindewahlleitung