Vorerst KEINE Umsatzsteuer im Amt Stralendorf
Vorerst KEINE Umsatzsteuer im Amt Stralendorf
Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG
Das Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet auch die Verlängerung der optionalen Übergangsregelung zum § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024.
Das bedeutet, dass das Amt Stralendorf und seine Gemeinden das alte Umsatzsteuerrecht noch bis einschließlich des Jahres 2024 anwenden können.
Insbesondere für die Nutzung der Garagen und Sportstätten wird daher vorerst keine Umsatzsteuer erhoben.