Inhalt
Datum: 24.05.2023

Kartierung gesetzlich geschützter Biotope in den Jahren 2023-2024

Kartierung gesetzlich geschützter Biotope in den Jahren 2023-2024

Im Jahr 2023 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausfüh-rungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer bei Ihnen im Gelände unterwegs sein. Ich bitte Sie, in Ihrem Amtsbereich in ortsüblicher Weise darüber zu informieren.

Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehör-den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen. Da ich aus Gründen der Praktikabilität nicht jeden einzelnen Grund-eigentümer persönlich informieren kann, halte ich die Veröffentlichung des Vorhabens durch die Gemeindeämter für eine geeignete Möglichkeit der Bekanntgabe.
Ich möchte Sie bitten, die vom LUNG M-V beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer zu unterstützen. Diese werden sich ausweisen können und eine vom LUNG M-V ausgefer-tigte Legitimation mit sich führen.
Das Kartiergebiet für das Jahr 2023 ist als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt.
Das aktuell gültige Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope des Landes M-V kann online im Kartenportal Umwelt
                                                                                 (www.umweltkarten.mv-regierung.de Pfad: Naturschutz/Biotope/Biotope und Geotope/ gesetzlich geschützte Biotope)
                                                                                 eingesehen werden.


Anlagen: