Amtliche Bekanntmachung über die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wittenförden
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wittenförden wurde gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Wittenförden am 06.05.2019 festgestellt.
Gleichzeitig wurde dem Bürgermeister gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung gesondert die Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018 nach § 60 Abs. 6 KV M-V wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Öffnungszeiten vom 04.06.2019 bis 27.06.2019 im Amt Stralendorf, Zimmer 019, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf aus.
Wittenförden, den 06.05.2019
gez. Manfred Bosselmann
Der Bürgermeister