Inhalt

Bekanntmachung über die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Wittenförden

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Schreiben vom 30.01.2018 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 30.01.2018 bis 20.02.2018 im Gebäude der Amtsverwaltung Stralendorf, Dorfstraße 30 in 19073 Stralendorf, Zimmer 205 öffentlich zu den Öffnungszeiten aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 KV M-V eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,
  3. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
30.01.2018